Allgemeine Geschäftsbedingungen
1.Vertragsabschluss
Die Buchung kann schriftlich, mündlich, telefonisch, per Telefax oder auf elektronischem Weg (E-Mail, Internet) erfolgen. Nach schriftlicher Bestätigung des Reiseangebotes durch den Reiseveranstalter erfolgt die Buchungsbestätigung von der Incoming Agentur mit den gewünschten Reiseleistungen. Dieser schriftliche Buchungsbestätigung gilt als Vertrag zwischen beiden Parteien. Weicht die Reisebestätigung inhaltlich vom Angebot ab, so liegt in der Reisebestätigung ein erneutes Angebot vor.
Sonderwünsche oder Ergänzung des Reiseangebotes bedürfen der ausdrücklich schriftlichen Bestätigung.
2. Zahlung
Die Gesamtzahlung muss spätestens 7 Arbeitstage vor Reiseantritt auf dem Konto von ENCYCLOPEDIA TOURS eingegangen sein. Bei nicht rechtzeitiger und vollständiger Zahlung ist die Erbringung der gebuchten Leistungen nicht gewährleistet
Die Aushändigung der Reiseunterlagen/Vouchers erfolgt sofort nach Zahlungseingang.
3. Preisänderungen
Nach Vertragsabschluss werden keine Preisaenderungen der im Angebot vorgesehene Leistungen vorgenommen. Bei einer Unterschreitung der Mindestteilnehmerzahl behält sich ENCYCLOPEDIA TOURS eine Preiserhöhung vor, soweit ein Rücktritt von der Reise nicht erfolgt ist.
4. Mindestteilnehmerzahl
Die gültige Mindestteilnehmerzahl der gebuchten Reise ist der Buchungsbestätigung zu entnehmen. Bei Unterschreitung dieser Mindestteilnehmerzahl behält sich ENCYCLOPEDIA TOURS eine Preiserhöhung vor, soweit ein Rücktritt nicht erfolgt ist.
5. Rücktritt
Der Reiseveranstalter kann jederzeit vor Reisebeginn vom Reisevertrag zurücktreten. Es wird ihm empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären. Maßgeblich ist der Eingang der Rücktrittserklärung bei ENCYCLOPEDIA TOURS. Kostenlose stornofrist ist 30 Tage vor Reisebeginn.
6. Höhere Gewalt
ENCYCLOPEDIA TOURS kann nicht haftbar gemacht werden wegen versäumter Erfüllung einer Verpflichtung aus einem Vertrag, wenn das Versäumnis die direkte oder indirekte Folge eines Ereignisses außerhalb des Einflussbereichs des Unternehmens ist. Dazu gehört insbesondere jeglicher Akt höherer Gewalt;, Streiks, hoheitliche Anordnungen, Verkehrsverhaeltnisse, Naturkatastrophen, sonstige witterungsbedingte Ereignisse.
7. Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften
Für die Information und Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen, besonders Pass-, Zoll-, Visa- und Impfbestimmungen der Reiseteilnehmer ist der Reiseveranstalter verantwortlich.
8. Gerichsstand
Auf das Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und dem Veranstalter findet ausschließlich rumaenisches Recht Anwendung. Dies gilt auch für das gesamte Rechtsverhältnis. Der Reiseveranstalter kann die Agentur nur an dessen Sitz verklagen.
12. Vertragspartner
ENCYCLOPEDIA TOURS
www.encyclopediatours.com
info@encyclopediaturs.com
office@encyclopediatours.com